Einwohnerantrag
gemäß § 25 GO NW
Liebe Herner Bürgerinnen und Bürger,
im folgenden finden Sie den Text des Einwohnerantrags.
Wenn Sie in Herne wohnen (1. Wohnsitz) und mindestens
14 Jahre alt sind, dann sind sie berechtigt, sich diesem Antrag durch ihre
Unterschrift anzuschließen. Dies gilt unabhängig von Ihrer Nationalität.
Wir würden uns freuen, wenn Sie durch Ihre Unterschrift
diesen Einwohnerantrag unterstützen würden.
Ein Einwohnerantrag entspricht dem Antrag eines Ratsmitglieds.
Das heißt, der Antrag muss vom Rat behandelt werden.
Voraussetzung ist, dass der Einwohnerantrag mindestens
7.000 gültige Unterschriften hat.
Aus rechtlichen Gründen ist eine Unterschrift
leider nicht per E-mail möglich. Wenn Sie den Antrag unterstützen
wollen, dann bitten wir Sie, sich den Antrag per Download zu holen und
ihn unterschrieben an uns per Briefpost zu schicken.
Den jeweils aktuellen Stand der Unterschriftenzahl
finden Sie auf der Startseite
veröffentlicht.
Zum
Download des Antrags
Der
Text des Einwohnerantrages
Der Rat der Stadt Herne möge
beschließen:
-
allen Einwohnern Hernes, ständigen und zeitweiligen,
ihr Willkommensein in dieser Stadt zu versichern,
-
das in seinen Möglichkeiten Liegende zu tun, um in Herne
eine Atmosphäre von Offenheit, Toleranz und gegenseitigem Respekt
zu fördern,
-
nicht nur Zivilcourage der von ihm repräsentierten Bürgerinnen
und Bürger zu fordern, sondern Möglichkeiten zu schaffen, diese
zu erlernen und zu erproben,
-
angst- und gewaltfördernde soziale Lebenslagen in den
Stadtteilen zu ermitteln und in sie gegensteuernd einzugreifen,
-
mehr demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten für
die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt zu schaffen, um in verantwortliches
Handeln einzuüben und ressentimentfördernde Ohnmachtserfahrungen
zu vermindern (beispielsweise in Form von Stadtteilkonferenzen, Bürgergutachten,
Planungszellen, wie sie das Landesinnenministerium empfohlen hat).
-
Der Rat beauftragt zu diesem Zweck die Verwaltung zur Entwicklung
geeigneter Instrumente und zur Erstellung eines jährlichen Integrationsberichtes.
-
Der Rat begrüßt und fördert Initiativen von
Einwohnerinnen und Einwohnern, die sich in diesem Sinne betätigen.
Begründung:
Nach § 1, Abs. 1, Satz
2 der Gemeindeordnung NW ist es Aufgabe der Gemeinde, "das Wohl der Einwohner
in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten
Organe" zu fördern. Die in den Sommermonaten dieses Jahres erneut
ins Blickfeld der Öffentlichkeit geratene rechtsradikale Gewalt gegen
ausländische und/oder fremd aussehende Einwohner dieses Landes ist
geeignet, dieses oberste Gemeindeziel zu beeinträchtigen - zumal sich
leider auch Herne angesichts rechtsradikaler Auftritte auf und am Rande
der Cranger Kirmes oder angesichts von Wahlerfolgen rechtsradikaler Parteien
nicht als Insel der Seligen erwiesen hat. Vielfache Appelle der Politik
an die Zivilcourage der Bürgerinnen und Bürger, die sicherlich
gefordert und gefördert werden muss, sollten nicht die besondere Verantwortung
der Politik für die zu ändernde Situation und für ihre Änderung
verdecken. Der Einwohnerantrag schlägt Handlungsfelder des Rates im
gemeindlichen Rahmen und in Zusammenarbeit mit engagierten Gruppen vor.
In Vertretung der Unterzeichnenden:
Jürgen Klute, Overwegstraße
31, 44625 Herne
Eva -Maria Kerkemeier, Mont-Cenis-Str.
75, 44623 Herne
Karl - Heinz Bitter, Steinmetzstr.
13, 44629 Herne
Zum
Download des Antrages
|